Nino Ramon da Cunha Pereira
Bubensteig 5
72525 Münsingen
E-Mail: kontakt@asphaltpassion.com
Telefon: 0152 338 556 06
1. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigung
Privatpersonen (Einzel‒ und Gruppenteilnehmer) sind nur teilnahmeberechtigt, wenn die Reisekosten im Voraus bezahlt wurden.
Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Automobilreise ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen. Der Teilnehmer ist für die Gültigkeit sowie das rechtzeitige Mitführen dieser Dokumente ausschließlich selbst verantwortlich.
Gültiger Führerschein
Die Automobilreise ist für den Fahrer nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der Veranstalter kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn der Automobilreise vorgezeigt wird. Der Teilnehmer ist jedoch selbst dafür verantwortlich, die Fahrerlaubnis während der gesamten Dauer der Reise ständig mitzuführen.
Eigenes Fahrzeug
Für die Automobilreise nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Teilnehmer nicht identisch, legt der Fahrer eine Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme an der Automobilreise vor.
Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs durch den Veranstalter findet nicht statt. Das Fahrzeug muss für die gesamte Dauer der Reise betriebsbereit, zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein.
Verantwortlichkeit für Teilnahmebedingungen
Kann der Teilnehmer die Automobilreise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen (z. B. gültiger Personalausweis/Reisepass, gültiger Führerschein, betriebsbereites Fahrzeug) nicht antreten oder muss er sie abbrechen, liegt dies in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, sofern dies auf sein Verhalten zurückzuführen ist. In diesem Fall gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 6 (Stornierung durch den Teilnehmer, siehe unten) entsprechend.
Zu beachtende Vorschriften
Auf der gesamten Automobilreise gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Diszipliniertes Verhalten
Der Teilnehmer hat sich während der Automobilreise diszipliniert zu verhalten. Insbesondere sind die Anweisungen des Veranstalters zu befolgen. Werden Anweisungen des Veranstalters missachtet, die eine erhebliche Gefahr für den Teilnehmer, andere Personen oder Sachwerte darstellen, kann der Teilnehmer unverzüglich von der Automobilreise ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Reisekosten ist ausgeschlossen.
Mitnahme von Begleitpersonen
Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur nach zusätzlicher Buchung beim Veranstalter gestattet.
Befahren des Nürburgrings
Für das Befahren des Nürburgrings (Nordschleife) während der Touristenfahrten gilt die Fahrordnung.
2. Versicherungsschutz
Jeder Teilnehmer an einer Automobilreise ist selbst verantwortlich für seinen Versicherungsschutz.
Absicherung von Kundengeldern
Gemäß § 651r BGB ist der Veranstalter verpflichtet, Kundengelder für den Fall einer Insolvenz abzusichern. Zu diesem Zweck hat der Veranstalter eine Kautionsversicherung bei der R+V Versicherung AG abgeschlossen. Diese Versicherung gewährleistet, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters die vom Teilnehmer geleisteten Zahlungen für die gebuchte Reise erstattet werden. Der Teilnehmer erhält mit der Rechnung einen Sicherungsschein, der die Ansprüche im Versicherungsfall detailliert regelt.
3. Vermittelte Leistungen
Für alle Leistungen, die auf der Website des Veranstalters eindeutig als vermittelt gekennzeichnet sind (wie z. B. Hotelbuchungen, Eintrittskarten oder andere Zusatzleistungen), tritt der Veranstalter ausschließlich als Vermittler auf. Der Veranstalter ist in diesen Fällen nicht der Vertragspartner (Leistungserbringer) für die gebuchte Leistung.
Die Haftung des Veranstalters als Vermittler bezieht sich ausschließlich auf die korrekte Vermittlung des Vertrages, einschließlich der Verantwortung für etwaige Buchungsfehler. Der Veranstalter haftet nicht für die Erbringung der vermittelten Leistung selbst (z. B. die Qualität des Hotels). Eine Haftung seitens des Veranstalters ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Körperschäden (Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit), Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die auf der Website dargestellten Informationen zu den vermittelten Leistungen (z. B. Beschreibungen, Bilder, Preise, Verfügbarkeiten) basieren auf Angaben der jeweiligen Leistungserbringer. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
4. Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einer Automobilreise erfolgt durch die Buchung über unseren Online Shop oder unserer Webseite. Mit der Buchung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Automobilreise verbindlich an. Dem Teilnehmer wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischen Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, kein Vertragsschluss). Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Veranstalter das Angebot schriftlich bestätigt (Buchungsbestätigung). Nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer die Rechnung und einen Sicherungsschein.
5. Preise/Zahlungen
Preise
Die Leistungen erfolgen gemäß dem aktuellen Angebot. Es gilt die vom Veranstalter über das Internet, Prospekte oder Flyer veröffentlichte aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt der Buchung.
Zahlungsfälligkeit
Tagesreisen (ohne Übernachtung): Der gesamte Reisepreis ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Ein Sicherungsschein ist für reine Tagesreisen gesetzlich nicht erforderlich.
Mehrtagesreisen (mit Übernachtung): Nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Reisebeginn ohne erneute Aufforderung zu zahlen, sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
Kurzfristige Buchungen: Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheins fällig.
Zahlungsverzug und Rücktritt
Sofern der Teilnehmer fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht leistet, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Veranstalter eine entsprechende Rücktrittsentschädigung (siehe Ziffer 7) gemäß der Stornostaffel (siehe Ziffer 6) verlangen.
Leistungserbringung und Unterlagen
Ohne die vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung oder die Aushändigung der Reiseunterlagen. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Unterlagen (z. B. Roadbook, Hotel‒Voucher) erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Der Veranstalter bietet grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten zur Begleitung des Reisepreises an (z. B. Banküberweisung oder verschiedene Dienste über PayPal). Ein Anspruch auf die Nutzung einer spezifischen Zahlungsart besteht jedoch nicht. Die für die jeweilige Reise tatsächlich zur Verfügung stehenden Zahlungswege werden dem Teilnehmer im Rahmen des Buchungsprozesses oder mit der Rechnungsstellung verbindlich mitgeteilt.
Zahlung per Banküberweisung: Die Zahlung per Banküberweisung ist für den Teilnehmer kostenfrei. Der Rechnungsbetrag ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto des Veranstalters zu überweisen.
Zahlung via PayPal (Konto, Kreditkarte, Apple Pay): Wählt der Teilnehmer eine Zahlung über den Dienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. („PayPal“), kann der Veranstalter die hierbei anfallenden Transaktionsgebühren in Höhe von 2,49 % des Bruttoreisepreises zzgl. einer Pauschale von 0,35 Euro berechnen. Diese Gebühren werden dem Teilnehmer vor Abschluss des Zahlungsvorgangs deutlich angezeigt.
Abwicklung: Die Zahlung kann entweder unmittelbar im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs oder nachträglich durch Nutzung eines vom Veranstalter bereitgestellten Zahlungslinks (z. B. PayPal.me) bzw. durch direkte Anweisung an den PayPal-Namen des Veranstalters erfolgen.
PayPal-Konto: Um über ein PayPal-Konto zu bezahlen, muss der Teilnehmer dort registriert sein, sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen.
Kreditkarte & Apple Pay: Für die Zahlung per Kreditkarte oder Apple Pay via PayPal ist kein eigenes PayPal-Konto erforderlich. Die Transaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung durchgeführt. Bei Apple Pay ist die Verfügbarkeit zudem vom Endgerät, dem Browser und den individuellen Einstellungen des Teilnehmers abhängig.
Drittverhältnis: PayPal kann Kunden weitere Modalitäten (z. B. Ratenzahlung) anbieten. Auf diese hat der Veranstalter keinen Einfluss; sie betreffen ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und PayPal.
6. Stornierung durch den Teilnehmer
Vor Beginn der Automobilreise kann der Teilnehmer seine Teilnahme stornieren. Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen.
Nino Ramon da Cunha Pereira
Bubensteig 5
72525 Münsingen
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Tel.: 0152 338 556 06
Krankheiten, persönliche Gründe, defekte Fahrzeuge etc. rechtfertigen keine kostenfreie Umbuchung oder Kostenerstattung.
Tritt der Teilnehmer von der Automobilreise zurück, berechnet der Veranstalter die Stornogebühren in Form einer Entschädigungspauschale. Die Höhe dieser Pauschale richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 651h Abs. 2 BGB) und wird anhand der nachfolgenden Stornostaffel berechnet, die der jeweiligen Automobilreise zugeordnet ist. Die Berechnung erfolgt immer vom Gesamtpreis der Automobilreise.
Stornostaffel A B C D
Bis 41 Tage vor Reisebeginn 0 % 10 % 10 % 10 %
Ab 40. bis 34. Tag 0 % 10 % 50 % 10 %
Ab 33. Bis 16. Tag 40 % 40 % 70 % 50 %
Ab 15. Bis 9. Tag 70 % 70 % 80 % 80 %
Ab 8. Bis 1. Tag 90 % 90 % 90 % 90 %
Bei Nichtantritt 100 % 100 % 100 % 100 %
Tagesausfahrten sind der Stornostaffel A zugeordnet.
Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der oben genannten Pauschale eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die vereinbarten pauschalen Stornogebühren. Ist dies der Fall, ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim Veranstalter. Anfallende Kosten sind sofort zur Zahlung fällig.
7. Umbuchungen und Änderungen durch den Teilnehmer
Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Teilnehmers auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Teilnehmers berücksichtigen.
Für Änderungen oder Umbuchungen nach Vertragsschluss berechnet der Veranstalter pauschal 15 Euro Bearbeitungsentgelt. Muss der Veranstalter im Einzelfall höhere Kosten für die Umbuchung geltend machen, muss er den Teilnehmer ausdrücklich informieren und diese Kosten beweisen. Von dieser höheren Summe zieht der Veranstalter aber alles ab, was er an eigenen Kosten gespart hat oder was er durch den Weiterverkauf der stornierten Leistung eingenommen hat.
8. Automobilreiseabsage/-verlegung und Kündigung durch den Veranstalter
Automobilreiseabsage/‒verlegung
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl oder bei extremen Witterungsverhältnissen, die Automobilreise abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Bei Absage erstattet der Veranstalter die vollen, bereits gezahlten Reisekosten. Bei Verlegung in Absprache mit den Teilnehmern werden die Reisekosten auf den Ersatztermin angerechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Automobilreise aus o.g. Gründen kann der Veranstalter für bereits erbrachte Automobilreiseleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal der vertraglichen Gesamtkosten verlangen.
Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen:
bei wiederholten, schwerwiegenden Verstößen gegen die Anweisungen des Veranstalters oder die StVO, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachwerte darstellen;
bei begründetem Verdacht auf Fahruntüchtigkeit, insbesondere aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Reisekosten besteht in diesen Fällen nicht.
9. Gewährleistung/Leistungsstörungen
Leistung und Mitwirkungspflichten
Der Veranstalter trägt Sorge für eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Automobilreise. Dies umfasst insbesondere:
Die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (z. B. Hotels, Restaurants).
Die klare und zutreffende Beschreibung der Reiseleistungen.
Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erbringung aller vereinbarten Reiseleistungen.
Sollte der Veranstalter eine vereinbarte Leistung nicht erbringen können, ist er bemüht, dem Teilnehmer eine gleichwertige Alternative anzubieten. Der Veranstalter kann dies jedoch ablehnen, wenn die Abhilfe mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.
Mängelanzeige und Mitwirkung des Teilnehmers
Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
Mängel sind unverzüglich einem Mitarbeiter des Veranstalters vor Ort oder dem jeweiligen Leistungsträger zu melden.
Der Veranstalter oder dessen Leistungsträger werden versuchen, Abhilfe zu schaffen, sofern dies innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist.
Der Teilnehmer ist berechtigt, vom Veranstalter oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung über die Mängelanzeige zu verlangen.
Die Mitarbeiter des Veranstalters sowie die Leistungsträger sind nicht befugt, rechtsverbindliche Zusagen zu machen.
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmer eine Minderung des Reisepreises verlangen, sofern er den Mangel rechtzeitig und ordnungsgemäß gemeldet hat.
Der Teilnehmer kann Forderungen gegenüber dem Veranstalter nur dann aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Besonderheiten bei Fahrten auf der Nürburgring‒Nordschleife
Die Nürburgring-Nordschleife kann jederzeit aus unvorhersehbaren Gründen gesperrt werden (z. B. Unfälle, schlechtes Wetter).
Dadurch können sich Öffnungszeiten verschieben, Wartezeiten entstehen oder Fahrten ausfallen.
Wenn Fahrten innerhalb der Veranstaltung des Teilnehmers ausfallen, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer die Kosten für die Fahrten auf der Nürburgring-Nordschleife.
10. Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Veranstalter nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten von Teilnehmern, Gästen oder Dritten verursacht werden, es sei denn, diese Schäden sind auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters zurückzuführen.
Die Teilnahme an der Automobilreise erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters zurückzuführen.
11. Fotos und Filmmaterial
Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Automobilreisen aufzeichnet. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken (auch im Internet) zu verwenden.
12. Datenschutz
Der Veranstalter nimmt den Schutz der persönlichen Daten des Teilnehmers sehr ernst. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden nationalen Datenschutzgesetzen. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Teilnehmers ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Rechten des Teilnehmers und zur Art und Weise, wie der Veranstalter die Daten verarbeitet, finden sich in der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Veranstalters.
14. Streitbeilegung
Informationen zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten finden sich auf der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission unter https://consumer‒redress.ec.europa.eu. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter weder verpflichtet noch bereit.
15. Schlussbestimmung
Mit dem Erscheinen neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verlieren alle früher veröffentlichen Ihre Gültigkeit. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für Vertragsänderungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt und die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bewusst gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.